Wissenschaft Science Klinik Clinical DE

Fabrikation oder Fehlen? Wenn Zielinhalte nicht belegt sind

Ein leeres Feld fällt auf. Ein gefülltes Feld wirkt in Ordnung. Wann ein Zielinhalt nicht belegt ist, wann er legitim abgeleitet ist — und warum „ungeklärt“ zunächst die ehrliche Antwort ist.

vonby Friedhelm Matten · ISCaD GmbH

Fachliche Präzisierung vom 15.09.2026

Dieser Beitrag wurde am 15.09.2026 fachlich überarbeitet; Originaldatum 17.08.2026, Adresse unverändert. Der frühere Titel lautete „Fabrikation: schlimmer als Fehlen“. Geändert wurde: (1) Ein Anzeigetext statt eines Codes ist nicht schon Fabrikation — er kann legitim aus einem Terminologie-Nachschlagen stammen; das Beispiel ist entsprechend neu eingeordnet. (2) Fabrikationsverdacht besteht nur, wenn ein Inhalt weder durch die Quelle noch durch eine ausdrücklich zugelassene Ableitung oder weitere Evidenz gestützt ist; fehlende Nachweise bedeuten zunächst „ungeklärt“. (3) Keine pauschale Aussage, Fabrikation sei gefährlicher als Fehlen; keine klinischen Schweregrade. (4) Frühere Angaben zu Prüfklassen und einem Nullbefund auf einer eigenen Referenzstrecke sind entfernt, weil sie ohne vollständige Prüfvereinbarung und Evidenz nicht als aktueller Beleg taugen.

Wenn bei der Übertragung klinischer Daten etwas schiefgeht, denken die meisten an Lücken: ein Feld bleibt leer, ein Wert kommt nicht an. Lücken fallen oft auf. Eine zweite Frage wird seltener gestellt: Ist ein Inhalt, der im Ziel steht, überhaupt belegt — durch die Quelle oder durch eine ausdrücklich zugelassene Ableitung?

Was wir Fabrikation nennen

Von einem Fabrikationsverdacht sprechen wir, wenn im Ziel ein Inhalt steht, der weder durch die Quelle noch durch eine ausdrücklich zugelassene Ableitung oder weitere Evidenz gestützt ist. Der Begriff beschreibt eine fehlende Belegung, kein Urteil über die Richtigkeit: Auch ein nicht belegter Wert kann zufällig oder fachlich richtig sein — ein Default etwa kann gültig sein. Fehlt der Nachweis, ist der Fall zunächst ungeklärt, nicht automatisch falsch.

Das Beispiel — und warum es nicht schon Fabrikation ist

Eine Quellnachricht trägt den Laborcode 718-7 — LOINC: Hämoglobin, Massenkonzentration im Blut. Nach der Abbildung in das Zielformat steht an der Stelle, an der der Code stehen sollte, das Wort „Hämoglobin".

Der Text „Hämoglobin" ist nicht erfunden: Er lässt sich legitim durch Nachschlagen des Codes in der Terminologie gewinnen und ist damit belegt. Die eigentliche Prüffrage lautet deshalb, ob der Code selbst im Ziel erhalten blieb — etwa an anderer Stelle — oder ob nur noch der Anzeigetext vorhanden ist. Im zweiten Fall liegt eine Abweichung bei der Regel „Code und Codesystem" vor; ob die Information daraus eindeutig zurückgewonnen werden kann, hängt vom vollständigen Ziel und von den vereinbarten Kodierungsannahmen ab.

Ob eine Konformitätsprüfung das bemerkt, hängt vom Profil ab: Ist dort ein Codesystem oder Wertebereich gebunden, kann sie anschlagen; lässt das Profil an dieser Stelle Freitext zu, läuft sie durch.

Wann ein Verdacht begründet ist

Ein Fabrikationsverdacht entsteht zum Beispiel, wenn im Ziel eine Einheit oder ein Status steht, den die Quelle nicht enthält und den keine vereinbarte Ableitungsregel vorsieht. Dann ist zu klären: Gibt es eine weitere Quelle, eine dokumentierte Default-Regel oder eine fachlich gültige Ableitung? Wird eine solche Grundlage nachgewiesen, ist der Inhalt belegt. Fehlt sie, bleibt der Fall ungeklärt, bis die Evidenz vorliegt.

Fehlen oder Fabrikation — was wiegt schwerer?

Ein gefülltes Feld löst seltener eine Rückfrage aus als ein leeres; ein nicht belegter Inhalt kann deshalb länger unbemerkt bleiben. Daraus folgt aber nicht, dass er grundsätzlich gefährlicher ist als ein fehlender. Das hängt vom Anwendungsfall ab und lässt sich ohne validierte klinische Bewertung nicht allgemein sagen. SILD vergibt dafür keine klinischen Schweregrade; eine technische Bearbeitungspriorität kann im Prüfauftrag gesondert vereinbart werden.

Die Gegenprobe gehört dazu

Eine Prüfung, die nur belastet, ist keine Messung. Zur Prüfung auf nicht belegte Inhalte gehören deshalb Gegenproben: Fälle mit belegten, legitim abgeleiteten Inhalten sollen nicht als Verdacht erscheinen, und bewusst nicht belegte Inhalte sollen auffallen. Welche Gegenproben ein konkreter Pilot enthält, legt die Prüfvereinbarung fest; ihr Ergebnis gilt für genau diese Fälle.

Einordnung

Die Prüfung auf nicht belegte Inhalte steht in FM-4.1 0.10 und FM-4.2 0.2, seit dem 16.09.2026 als selbstarchivierter Preprint veröffentlicht (10.5281/zenodo.22788842, gemeinsamer Eintrag; nicht begutachtet); die publizierte Grundlage der Reihe ist FM-4 (SILD, Konzept-DOI 10.5281/zenodo.20375434), ergänzt durch das Diskussionspapier zur Grenzbestimmung (10.5281/zenodo.21318995) — beide selbstarchivierte, nicht begutachtete Preprints. Für die Praxis ist die Frage einfacher als die Formalie: Prüfen Sie nicht nur, ob Ihre Felder gefüllt sind, sondern ob ihr Inhalt belegt ist. Es ist nicht dieselbe Frage.

← Zurück zum Blog ← Back to blog